Das Abgeordnetenhaus beschließt als legislative Gewalt im Land Berlin über Gesetzesvorlagen, Anträge und Entschließungen.
Im § 39 der Geschäftsordnung des Berliner Abgeordnetenhauses heißt es dazu:
„§ 39 Anträge
(1) Anträge einschließlich solcher auf Annahme von Entschließungen müssen schriftlich eingebracht und begründet werden. Sie werden in der Sitzung des Abgeordnetenhauses nicht mündlich begründet, es sei denn, über den Antrag soll sofort abgestimmt werden oder es handelt sich um einen Antrag auf Annahme einer Entschließung oder einen Gesetzesantrag. Sie müssen entweder namens einer Fraktion oder von einer Anzahl von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses, die einem Anteil von mindestens fünf vom Hundert der Mindestzahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Artikel 38 Absatz 2 der Verfassung von Berlin) entspricht, unterzeichnet sein, sofern nicht die Verfassung, ein Gesetz oder die Geschäftsordnung etwas anderes vorschreibt. Sie müssen eine den Inhalt kennzeichnende Überschrift und die Eingangsformel tragen: „Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:“.
(2) Das Abgeordnetenhaus kann ohne Beratung einen Antrag, der keinen Gesetzesentwurf enthält, an einen Ausschuss überweisen, wenn keine Fraktion widerspricht. ...“
am 08.03.2018 überwiesen an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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am 22.06.2017 überwiesen an dan Ausschuss für Umwelt und Verkehr
Ausweitung der Tarifzone B bei der S-Bahn - Drucksache 18/0216
am 23.03.2017 überwiesen an dan Ausschuss für Umwelt und Verkehr und den Hauptausschuss
am 08.03.2018 abgelehnt durch die Fraktionen von AfD, FDP, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU
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am 23.03.2017 überwiesen an den Sportausschuss (federführend), den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen und den Hauptausschuss
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am 09.03.2017 im Berliner Abgeordnetenhaus vertagt
am 23.03.2017 überwiesen an den Ausschuss für Umwelt und Verkehr (federführend), den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen, den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe und den Hauptausschuss
am 06.11.2017 abgelehnt durch die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU und AfD bei Enthaltung der FDP