Senator Behrendt schafft lieber Fakten statt sich mit Petition der Bürger zu beschäftigen

Missachtet der Senat das Petitionsrecht?

Bei der Einrichtung des offenen Vollzugs für Sicherheitsverwahrte Straftäter schafft der Senat Fakten, bevor parlamentarische Verfahren beendet sind.

Das Türschild ist schon montiert: der neue offene Vollzug an der JVA TegelDas Türschild ist schon montiert: der neue offene Vollzug an der JVA Tegel

Seit nunmehr einem Jahr liegt dem Parlament die Bürgerpetition zur Einrichtung des sogenannten 'Offenen Vollzuges für Sicherungsverwahrte' an der JVA Tegel vor. Erneut hat die rot-rot-grüne Regierungskoalition die Behandlung dieser Petition im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses verhindert.

Auf der Sitzung des Rechtsausschusses am 27. Januar 2021 wurde die Tagesordnung mit der Mehrheit von SPD, Grünen und Linken geändert: die Behandlung der Petition rutschte nach hinten und konnte aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr behandelt werden. "Das ist nun schon das dritte Mal, dass die Regierungsparteien hier tricksen!" beklagen die Wahlkreisabgeordneten von Tegel und Reinickendorf-West, Stephan Schmidt und Emine Demirbüken-Wegner (beide CDU).

"Der grüne Justizsenator Dr. Behrendt lässt zwischenzeitlich Fakten schaffen. Wie wir bereits dokumentiert haben, wurden in den letzten 4-5 Monaten im vorgesehenen Wohngebäude Seidelstraße Ecke Bernauer Straße und auf dem Grundstücksteil dieses ehemaligen Beamtenwohnhauses die notwendigen Bauarbeiten für das rot-rot-grüne Vorhaben durchgeführt. Es scheint nur noch eine Frage von wenigen Wochen zu sein, dann ist diese Einrichtung Fakt. Rot-Rot-Grün lässt wahrscheinlich beziehen und wird zweifelsohne die in der Bürgerpetition geäußerten Bedenken und Widerstände aussitzen.", prophezeien die beiden direkt gewählten Wahlkreisabgeordneten.

Demirbüken-Wegner und Schmidt sehen in dem Vorgehen der Senatskoalition zudem einen faktischen Rechtsbruch gegen das Berliner Petitionsgesetz: "Das Abgeordnetenhaus von Berlin soll mittels seines Petitionsausschusses solche Bürgeranliegen bearbeiten und ggf. berücksichtigen. Der Petitionsausschuss kann um Stellungnahmen zuständiger Fachausschüsse wie hier des Rechtsausschusses bitten.

Wenn dieser aber durch ewiges Vertagen mittels Änderung der Tagesordnung eine weitere Befassung durch den Petitionsausschuss verhindert, kann für das Landesparlament kein fachpolitisch versierter Beschlussvorschlag erarbeitet werden, über den im Plenum abgestimmt werden kann. Das ist faktischer Rechtsbruch, mindestens aber Rechtsbeugung. Offensichtlich traut der Justizsenator seinen eigenen Koalitionären nicht. Die Regierung ist zu feige, weil sie glaubt, hier durch einen Bürgerdialog die Mehrheit ihrer eigenen Leute zu verlieren."